Jedes Gutachten ein Meisterstück!
Ihr Legitim Sachverständigenbüro bietet Ihnen erfahrene und qualifizierte Sachverständige (geprüft von Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) in Offenbach am Main und Umgebung. Wir bringen auch langjährige Erfahrung in der Branche mit und bieten eine reibungslose Abwicklung der Begutachtung Ihres Kraftfahrzeuges.
Wir sind dafür bekannt, dass wir während der Begutachtung unabhängig und objektiv bleiben. Keine Wartezeiten mehr für Bearbeitungsschleifen der Versicherung für Sie! Das übernehmen wir, damit Sie Ihre Zeit wichtigere Themen widmen können.
Um eine mögliche Verzögerung auszuschließen, halten wir interne Rücksprachen mit den Gesellschaften und lassen uns stets über den Status informieren.
Unseren Rezensionen auf Google können Sie die Zufriedenheit unserer bisherigen Geschädigten, die wir betreut haben, entnehmen und sich selbst überzeugen. Sie sind auch betroffen? Dann rufen Sie uns an und genießen auch Sie eine reibungslose Schadenabwicklung.
Für uns ist eines Priorität Nummer 1:
Ihre Zufriedenheit!
- Ihr Kfz-Legitim Sachverständigenbüro in Offenbach am Main -
Ihre Vorteile mit uns
im Überblick
Sofortige Terminabsprache
Auftragsannahme (keine
Vorkassenleistung)
Bevorzugte Abrechnung
mit der Versicherung
Pausierung der
Gutachterkosten bis zu einem Jahr
Interne Sachstandabfrage
bei den Versicherungen
Erreichbar für Fragen
und Informationen
Betreuung der
Schadenabwicklung
1. Einfach Kontakt aufnehmen
Sie erreichen uns von
Montag bis Samstag,
08:00 - 22:00 Uhr
2. Begutachtung Ihres Fahrzeugs
Wir erstellen Ihr
Kfz-Gutachten und bleiben
in Kontakt mit Ihnen
3. Betreuung des Schadenfalls
Wir kümmern uns um die Angelegenheiten mit
Ihrer Versicherung
4. Abschluss des
Gutachtens
Sie sind zufrieden?
Dann ist unser Auftrag somit abgeschlossen
Ihr Weg zum Gutachten!
Noch mehr Informationen?
Unser Service ist für Sie kostenneutral!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten.
Die Kosten des Gutachtens und auch die des Anwalts werden ebenfalls übernommen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen!
Schuldfrage im Rechtsstreit
Im Rechtsstreit ist der Anwalt meist die erste Anlaufstelle. Schildern Sie in aller Ruhe Ihrem Anwalt den Sachverhalt. Den Schadengutachten übermitteln wir ihrem Anwalt und pflegen den Kontakt, bis der Schadenfall abgeschlossen ist.
Kosten für den Gutachter
Ein Unfall bringt stets Unannehmlichkeiten mit sich. Damit Sie sich vollends auf die aktuellen Umstände konzentrieren können, verlangen wir niemals Zahlung per Vorkasse.
Sind die im Recht, entstehen für Sie keinerlei kosten. Dazu sprechen wir die gegnerische Versicherung an. Diese muss in diesem Falle nämlich die Kosten des Sachverständigen übernehmen.
Sollten Sie in der Sache jedoch nicht Recht behalten, haben wir ein besonderes Service für Sie. Je nach Allgemeinsituation können wir Zahlung bis zu einem Jahr stoppen und Ihre Situation etwas entlasten.
Kostenvoranschlag vom Gutachter
Eine genaue Überprüfung des Schadens, sei es noch so klein, erfolgt nicht nur in einer Werkstatt. Die gegnerische Versicherung möchte für Bagatellschäden oftmals keine Kosten übernehmen. Da Sie jedoch im Recht sind, spricht nichts gegen die Beurteilung bei einem Gutachter.
Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumentation und überprüfen genau inwieweit sich zum Beispiel ein Kratzer auf den Wert auswirkt. Selbstverständlich ist diese Überprüfung für Sie kostenfrei.
* Bagatellschaden.
Bei einer Schadenshöhe von bis zu 1.000,00 EUR, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein Kostenvoranschlag mit Lichtbilddokumenten und Kostenvoranschlag.
Zahlung im Falle einer Reparatur
Sobald wir eine Beweissicherung gestellt und eine Freigabe erteilt haben, können Sie auch schon sofort in die nächste Werkstatt und Ihr Auto reparieren lassen.
Der Schaden wird durch unser Gutachten bestätigt. Gerne helfen wir Ihnen mit Angelegenheiten bezüglich der Versicherung. Mit uns haben Sie einen starken Helfer an Ihrer Seite.
Fiktive Abrechnung
Wir überprüfen Ihr Fahrzeug sorgfältig und erstellen ein faires Gutachten. Sollten Sie statt eine Reparatur in der Werkstatt, doch lieber den Betrag überwiesen haben, kann können wir ganz einfach eine fiktive Abrechnung erstellen.
Um eine auf den Cent genaues Gutachten zu ermöglichen, kommt man um die eigentliche Reparatur nicht herum. Aus diesem Grund zahlt Ihnen die Versicherung den Reparaturbetrag in Netto aus. Sollten Sie das Fahrzeug durch eine Werkstatt reparieren oder, je nach Fall, ein neues Auto erwerben, bekommen Sie selbstverständlich den vollen Betrag in Brutto zugeschrieben.
Im Fall des Totalschadens
Von einem Totalschaden wird gesprochen, wenn der Schaden höher ist als der Wert des Autos.
In diesem Fall sind folgende Punkte besonders wichtig:
Widerbeschaffungswert minus Restwert
Durch seriöse Fahrzeughändler werden im Bietverfahren Angebot für den Restwert Ihres Fahrzeugs eingeholt. Dies dient nur dazu, um den Wert zu ermitteln. Ihr Fahrzeug müssen Sie an keinem der Bieter verkaufen.
Die Versicherung zahlt in diesem Fall den Fahrzeugwert abzüglich des Restwertangebots.
Wiederbeschaffungswert:
Ihr Fahrzeug wird von uns bis ins Detail begutachtet und bewertet. Dabei nimmt unser System auch genaue Unterschiede in der Ausstattung wahr. So können wir Ihnen einen sehr präzise und faire Preisauskunft geben.
Restwertangebot:
Seriöse Fahrzeughändler geben für Ihr beschädigtes Fahrzeug Ihre Restwertangebote ab. Sie können in aller Ruhe entscheiden, ob und für wie viel Sie Ihr Fahrzeug verkaufen.
Totalschaden und Sie möchten Ihr Auto weiterhin fahren?
130% Regelung/Integritätsgrenze/Opfergrenze
Im Falle dessen, dass Sie Ihr Auto weiterhin nutzen möchten, gibt es auch eine angemessene Möglichkeit, Ihre Versicherung zu nutzen.
Ihr Schaden wird mit bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert geltend gemacht. Die Versicherung zahlt Ihnen somit bis zu 130 % vom eigentlichen Fahrzeugwert und Sie müssen sich von ihrem geliebten Auto nicht verabschieden.
In diesen Fällen helfen wir Ihnen mit der sogenannten Integritätsgrenze /Opfergrenze, in dem Sie Ihren Schaden bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert geltend machen können. Die Versicherung zahlt Ihren Fahrzeugschaden bis zu 130% des Fahrzeugwertes und Sie können Ihr vertrautes Auto weiterhin nutzen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs müssen Sie nicht auf Ihre Mobilität verzichten! Die gegnerische Versicherung übernimmt Ihnen die Kosten der Miete eines Autos der gleichen Klasse. In unserem Gutachten listen wir die voraussichtliche Reparatur auf, so können Sie in aller Ruhe Ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen und die Reparatur abwarten.
Sie möchten den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges erstattet haben?
Das ist kein Problem! Nach der Reparatur Ihres Autos, erstellen wir Ihnen eine Bestätigung der Reparatur und des Nutzungsausfalls. Dies dient als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug erfolgreich repariert wurde.
Kaskoschaden
Auch im Falle einer Selbstverschuldung, sind wir gerne auf Ihrer Seite und unterstützen Sie darin, den Schadensfall sauber über die Bühne zu bringen.
Wir erstellen Ihnen ein Kaskogutachten und begleiten Sie bis zum Ende des Falls. Bei Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Bleiben Sie ruhig!
Falls Sie keinen kühlen Kopf bewahren könnten, könnte es sein, dass Sie voreilig handeln. Dieses handeln könnte für Sie sehr teuer werden!
2. Seien Sie Achtsam!
Nach dem Unfall wird Ihnen das sogenannte "Schadensmanagement" von der gegnerischen Versicherung angeboten. Gehen Sie nicht darauf ein. Die Versicherung verfolgt nicht Ihre Interessen, sondern die eigenen.
3. Sie haben die Wahl!
Die Versicherung beauftragt in der Regel einen Sachverständigen. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
4. Ihr Recht!
Behalten Sie als Geschädigter die Abwicklung des Unfallschadens in Ihrer Hand. Dies steht Ihnen rechtlich zu und sollte von Ihnen auch wahrgenommen werden.
5. Rechtsanwaltskosten
Als Geschädigter steht Ihnen frei einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Unfallverursacher trägt die dabei entstehenden kosten. Somit können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
Wie sollte man sich
nach dem Unfall verhalten?
Wie denken unsere Kunden?
"Meine Erfahrung mit Herrn Porazan ist sehr positiv. Er hat sich schnell gekümmert, alles Relevante kompetent erklärt und das Gutachten zügig erstellt. Bei Fragen war er immer erreichbar und stand zur Verfügung. Vielen Dank!"
Katerina H.
"Vielen Dank nochmals für die kompetente Hilfe! Das war mein erster Unfall und ich hatte viel Angst als Anfängerin, der Herr Porazan hat mich aber super durch den ganzen Prozess begleitet und meinem Käfer geht es nun viel besser als zuvor."
Julia S.
"A1 !! Sehr kompetenter Gutachter, mir wurde alles genau erklärt und meine Fragen hervorragend beantwortet. Ich wurde sehr gut beraten und selbst bei späteren Rückfragen wurde ich direkt und perfekt informiert. Die gute Erreichbarkeit, der Informationsaustausch sowie der freundliche und erfahrende Gutachter. Zum weiterempfehlen weiter so."
Murat Ö.
"Ein sehr netter kompetenter Gutachter. Nach telefonischer Terminvereinbarung kam es auch zu einer schnellen Vorort Service. Die Abwicklung war auch sehr schnell. Kann ich nur weiterempfehlen. Vielen Dank nochmal"
Ducolinho N.
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Kfz Legitim Sachverständigenbüro
Konrad-Adenauer-Straße 24a
63073 Offenbach am Main
Wir sind stest für Sie da!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag
08:00 - 22:00 Uhr
Nehmen Sie Kontakt auf!
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